Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts vertritt T+M ausschließlich Vermieterinteressen sowohl im Bereich des privaten, als auch des gewerblichen Mietrechts im gesamten Bundesgebiet. Auf dem Gebiet des Mietrechts ist T+M beratend, etwa bei der Umsetzung und Anpassung der Vertragssituation aufgrund der Rechtsprechung des BGH, als Prozesskanzlei sowie vermittelnd tätig. Letzteres um die Interessen der Mandantschaft optimal wahrzunehmen, da ein Titel in der Hand oft nicht des Papier wert ist, auf dem er geschrieben ist.