Schadensrecht

Reisen bedeutet fremde Länder, Menschen und Kulturen kennenzulernen. Nicht in allen Zielgebieten finden Touristen jedoch Maßstäbe vor, die sie von zuhause in vertrauter Umgebung gewohnt sind. So kommt es leider immer wieder zu Unfällen, die entweder auf die ungewohnte Umgebung, die ausgelassene Urlaubsstimmung oder auf Besonderheiten des jeweiligen Gastlandes zurück zu führen sind.

Aufgrund der umfassenden persönlichen Zielgebietskenntnisse der T+M Anwälte besitzt T+M eine unschätzbare Erfahrung, die es ermöglicht, jeden Schadensfall in enger Zusammenarbeit mit touristischen Haftpflichtversicherern angemessen zu bearbeiten und zu regulieren.
Fliegen zählt zu sichersten Reiseart, um eine Strecke von A nach B zurück zu legen. Dieses hohe Maß an Sicherheitsgefühl bedeutet jedoch nicht, dass diese Art des Reisens vollkommen ungefährlich ist. Auch hier ist es T+M nicht zuletzt aufgrund eines hohen technischen und fliegerischen Fachwissens möglich, unberechtigte Ansprüche erfolgreich abzuwehren und berechtigte Forderungen angemessen zu regulieren.

Die schnelle, sachgerechte und angemessene Reaktion auf Schadensereignisse führte nicht zuletzt zu einem hohen Ansehen der von T+M vertretenen Mandantschaft in der Öffentlichkeit. Dies hat T+M z.B. im Rahmen der Tsunami Katastrophe und den Hurrikanschäden durch Wilma und Kathrina unter Beweis stellen können.